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Akupunktur und Moxibustion Chinesische Arzneibehandlung Indikationen Behandlungskosten

Kostenübernahme einer Behandlung mit TCM bzw. Akupunktur
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
Ab Januar 2007 kann bei folgenden Erkrankungen eine Akupunktur-Behandlung als Regelleistung ihrer Krankenkasse beansprucht werden:
1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS)
2. Chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose
Bei Vorliegen einer dieser Diagnosen können insgesamt pro Jahr 10 Akupunktur-Sitzungen, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 15 Sitzungen, als Kassenleistung in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich gemäß den aktuellen Bestimmungen um eine Körperakupunktur mit Nadeln. Die für die chinesischen Medizin spezifischen Untersuchungsmethoden (Zungen- und Pulsdiagnostik) sowie die anderen Behandlungsformen der TCM wie z. B. die Moxibustion (lokale Erwärmung von Akupunkturpunkten), die Ohrakupunktur oder die Verordnung chinesischer Heilpflanzen sind hierin nicht enthalten.
Auf Grund langjähriger Erfahrung behandele ich bei chronifizierten Prozessen in der Regel sowohl mit Akupunktur als auch mit chinesischen Heilkräutern, um den Gesundungsprozess umfassender einzuleiten. Dafür ist die spezielle Untersuchungstechnik der chinesischen Medizin, die Zungen- und Pulsdiagnostik, sowie die Erstellung einer individuellen Rezeptur zwingend erforderlich, Leistungen, die von den Kassen nicht übernommen werden. Die Kosten belaufen sich hierfür pro Konsultation auf 19,81€.
Außer bei den genannten chronischen LWS- und Knieschmerzen wird die Akupunktur bei allen übrigen Erkrankungen eine Selbstzahlerleistung sein, die Kosten hierfür können von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Hierunter fallen auch häufige Akupunktur-Indikationen wie z. B. chronische Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Heuschnupfen, Asthma oder Menstruationsstörungen, (siehe Indikationen) bei denen sich die Akupunktur als sichere und wirksame Behandlungsmethode bewährt hat.
Die Kosten für eine Behandlung außerhalb der von den Kassen anerkannten Diagnosen belaufen sich pro Sitzung auf 40,00€. In diesem Betrag sind die Kosten für die spezifischen Untersuchungen der TCM, die Zungen- und Puls-Diagnostik, die Erstellung einer Rezeptur mit chinesischen Heilkräutern und Akupunktur enthalten.
Die Kosten für die ggf. vom Akupunktur-Arzt verordneten chinesischen Heilpflanzen, die Sie von der Apotheke beziehen, werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Mit Kosten von ca. 1-2€ pro Tag ist zu rechnen.
Versicherte privater Krankenkassen (incl. Beihilfe)
Ärztliche Leistungen (z. B. Erstanamnese, körperliche Untersuchungen, Beratungen) werden nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die Akupunktur ist eine der in der (GOÄ) aufgeführten Behandlungsmethoden zur Behandlung von Schmerzen; daher sind die Behandlungskosten entsprechend voll erstattungsfähig.
Für die Erstanamnese, die eine Stunde oder länger dauert, wird eine der Erstanamnese der Homöopathen analoge Gebühr liquidiert, die in der Regel von Privatkassen erstattet wird.
Die Kosten für die ggf. ärztlich verordneten chinesischen Heilpflanzen, die Sie von der Apotheke beziehen, werden von Privaten Krankenkassen häufig als normale Arzneikosten erstattet; es gibt jedoch auch Kassen, die die Erstattung zu verweigern versuchen. Wenn die Apotheke die Pharma-Zentralnummer auf dem Rezept vermerkt, sind die Kassen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, es sei denn, dass ihr Vertrag diese Kostenübernahme ausschließt. |
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